Energieberatung / Energieausweis
- für Wohngebäude nach aktueller Energieeinsparverordnung
- für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
Energieausweis
Erstellung des Energieausweises nach der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude, der bei Verkauf, Neu- Vermietung, Verpachtung und Leasing dem Interessenten vorgelegt werden muß. Der Energieausweis gibt mühelos Aufschluss über das Energieprofil des Gebäudes. Dabei werden immer die aktuellen Änderungen in der Gesetzgebung berücksichtigt.
Energiesparnachweis
(öffentlich-rechtlicher Nachweis bei Bauantragstellung)
- für Neubauten sowie Änderung von bestehenden Gebäuden durch Erneuerung oder Ersatz von Bauteilen
Energiesparberatung
„Vor-Ort- Beratung“ zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
- für Wohngebäude auf der Grundlage der BAFA Richtlinie und der EnEV
GESAMTKONZEPTION ZUR ENERGIEEINSPARUNG IM GEBÄUDEBESTAND
- für Nichtwohngebäude nach DIN18599
Unabhängige gewerkeübergreifende Beratung
- Erfassung aller gebäude- und anlagetechnischen Daten
- Aufzeichnung der wesentlichen Schwachstellen
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Energieeinsparung durch energetische
Verbesserung der Gebäudehülle und des Heiz-, Warmwasser-, Kühlungs-
und Lüftungsystems unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und Möglichkeiten
- Überprüfung von Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energie
- Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Aufzeigen und Einbeziehen von Förderprogrammen
Registriert und zugelassen bei:
- dena Deutsche Energie-Agentur unter Energieberater - Nummer 122015
- BAFA Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle unter Energieberater- Nummer 145620